Axel Gaigl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar
Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmen und Behörden insbesondere im
Zivilrecht
- Familienrecht (Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Recht der elterlichen Sorge, Umgang, Eheverträge)
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht, Gestaltung und Prüfung von Verträgen
- Schadensersatzrecht
- Zivilprozessführung
Notariat
Rechtsanwalt Gaigl wurde 1995 durch die Senatsverwaltung für Justiz zum Notar bestellt. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und ist – anders als der Rechtsanwalt als Parteivertreter – dem Gebot der Neutralität verpflichtet. Er ist mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege befasst. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Beurkundung von
- Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen
- Bestellung von Grundschulden und Hypotheken pp.
- Schenkungsverträgen
- Eheverträgen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vorsorgevollmachten
- Erbscheinverhandlungen
- Erbschaftsverträgen
- Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Anmeldungen zum Vereinsregister
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
Ausbildung
- Universitäten Tübingen, Freiburg
- Referendarzeit in Baden-Württemberg und Bologna
Mitgliedschaft
Deutscher Anwaltverein (DAV)