deutsch | english

Axel Gaigl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar

 

Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmen und Behörden insbesondere im


Zivilrecht

  • Familienrecht (Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Recht der elterlichen Sorge, Umgang, Eheverträge)
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht, Gestaltung und Prüfung von Verträgen
  • Schadensersatzrecht
  • Zivilprozessführung

 

Notariat

Rechtsanwalt Gaigl wurde 1995 durch die Senatsverwaltung für Justiz zum Notar bestellt. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und ist – anders als der Rechtsanwalt als Parteivertreter – dem Gebot der Neutralität verpflichtet. Er ist mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege befasst. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Beurkundung von

 

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken pp.
  • Schenkungsverträgen
  • Eheverträgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Erbscheinverhandlungen
  • Erbschaftsverträgen
  • Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Anmeldungen zum Vereinsregister
  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften

 
Ausbildung    

  • Universitäten Tübingen, Freiburg
  • Referendarzeit in Baden-Württemberg und Bologna

Mitgliedschaft

Deutscher Anwaltverein (DAV)